Kostenrefundierung

Wenn Sie einen Antrag auf Teilrefundierung der Psychotherapiekosten stellen möchten, ist folgendes erforderlich:

  • Vor der 2. Therapiestunde benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung für Psychotherapie. Diese erhalten Sie in Ihrer Hausarzt- oder Facharztpaxis oder können Sie unter folgendem Link (Website der ÖGK) downloaden: Formular Ärztliche Bestätigung zur Inanspruchnahme für Psychotherapie
  • Für die ersten 10 Therapiesitzung reichen Sie die ärztliche Bestätigung gemeinsam mit den von mir erhaltenen Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten im Nachhinein den Kostenzuschuss erstattet.
  • Ab der 11. Therapiesitzung ist einmalig ein Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen. Diesen Antrag bekommen Sie von mir. Dieser muss spätestens zehn Tage vor der 11. Therapiesitzung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

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