Kosten

Ich bin Wahltherapeutin aller Kassen, d.h. Sie können für Psychotherapie eine Teilrefundierung der Kosten bei den gesetzlichen Gesundheitskassen beantragen. Das Honorar richtet sich nach der Empfehlung des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie.

Selbstbehalt für das ERSTGESPRÄCH und EINZELPSYCHOTHERAPIE (50 Minuten) :

  • für Versicherte bei SVS und BVAEB: Eur 65,-
  • für Versicherte bei ÖGK: 76,07,-
  • für Versicherte bei KFA: Eur 77,-

Der Preise einer Behandlungseinheit setzt sich zusammen aus der individuellen Vorbereitung der Einheit für Ihre Thematik, der eigentlichen Behandlungseinheit und der Nachbereitung.

Bei Einreichung auf Teilrefundierung für Psychotherapie muss zur 2. Therapieeinheit die „Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung zur Inanspruchnahme von Psychotherapie“ eingeholt werden (Hausarzt oder Facharzt). Das benötigte Formular liegt üblicherweise in den Arztpraxen auf. Auch manche Zusatzversicherungen erstatten Therapiekosten. Bitte klären Sie diese Frage direkt mit Ihrem Versicherungsanbieter.

Sie können Psychotherapie auch „anonym“ als SelbstzahlerIn ohne Kassenzuschuss in Anspruch nehmen (Eur 105,-/50minütige Therapieeinheit).

SUPERVISION (45 Minuten)

  • Eur 100,-