Häufig gestellte Fragen zu Psychotherapie

Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen und häufig gestellten Fragen rund um Psychotherapie. Ist Ihre Frage nicht dabei, kontaktieren Sie mich gerne!

Das Erstgespräch dient der Klärung Ihrer Anliegen und Therapieziele. Sie erhalten eine erste psychotherapeutische Einschätzung sowie Information über organisatorische Rahmenbedingungen. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird wie eine 50minütige Therapieeinheit abgerechnet.

EINZELPSYCHOTHERAPIE

Ich bin Wahltherapeutin aller Kassen für Einzeltherapie, d.h. Sie können eine Teilrefundierung der Kosten bei den gesetzlichen Gesundheitskassen beantragen. Der Selbstbehalt für eine 50minütige Therapieeinheit, Vor- und Nachbereitung beträgt:

  • für Versicherte der BVAEB: Eur 75,00 
  • für Versicherte der SVS: Eur 73,40,-
  • für Versicherte der ÖGK: Eur 86,30
  • für Versicherte der KFA: Eur 84,-

Manche privaten Zusatzversicherungen (z.B. Privatarztversicherung der Uniqua, Merkur, Generali, Donau, … ) erstatten ebenfalls Therapiekosten. Bitte klären Sie diese Frage direkt mit Ihrem Versicherungsanbieter. Sie können Psychotherapie auch „anonym“ als SelbstzahlerIn ohne Kassenzuschuss in Anspruch nehmen (Eur 120,-/50minütige Therapieeinheit). 

Unter gewissen Voraussetzungen übernimmt das Bundessozialamt die vollen Therapiekosten für Opfer einer Straftat.

GRUPPENPSYCHOTHERAPIE

zur Gänze kassenfinanziert durch ÖGK, BVAEB, SVS, KFA (wöchentlich 90 Minuten)

SELBSTERFAHRUNG

50 Minuten: Eur 120,-

Di & Do 7.00-12.30, Mi 14.00-17.00 (Termine nach Vereinbarung)

Gemeinsam vereinbarte Termine sind verbindlich. Wegen unvorhersehbarer Ereignisse können Termine jedoch bis 48 Werktagsstunden vorher abgesagt werden (telefonisch oder per E-Mail), ohne dass ein Honorar verrechnet wird. 

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, wird das vereinbarte Honorar unabhängig vom Verhinderunsgrund gem. AGBG § 1168 Abs. 1 Satz 1 verrechnet, da ich über diese Stunde nicht mehr anderweitig verfügen kann.

Im Krankheitsfall kann die Therapiesitzung teletherapeutisch stattfinden.

Die gesamte Dauer einer Psychotherapie hängt von individuellen Faktoren und persönlichen Zielen ab. Im Gegensatz zur Beratung, die auf wenige Termine ausgelegt ist, unterliegt Psychotherapie einem Prozess der Zeit braucht (üblicherweise einige Monate bis Jahre).

Zu Beginn einer Therapie haben sich wöchentliche Intervalle bewährt. Größere Abstände zwischen den einzelnen Terminen sind oft im weiteren Verlauf einer Psychotherapie bzw. gegen Therapieende sinnvoll.

Die gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht ist  zentrales Element der Psychotherapie. Sie bietet den geschützten Rahmen, der vertrauensvolle Gespräche möglich macht. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch z.B. Familienangehörigen oder Behörden gegenüber und ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.

Wie unterschiedet sich die Tätigkeit von PsychiaterInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen?

In Österreich diagnostizieren und behandeln drei Berufsgruppen psychische Erkrankungen. Es gibt dabei Überschneidungen, aber auch Unterschiede in den Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereichen. Alle drei Berufsgruppen sind durch das jeweilige Berufsgesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung.

• PsychotherapeutInnen haben die Ausbildung gemäß Österr. Psychotherapiegesetz absolviert und sind für psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung zuständig. Die angewandten Methoden sind von der jeweiligen Therapierichtung abhängig. Im Zentrum steht die Bearbeitung von seelischen Erkrankungen unter Einbeziehung des lebensgeschichtlichen Hintergrundes. Zentrale Bedeutung hat dabei das therapeutische Gespräch.

• FachärztInnen für Psychiatrie (PsychiaterInnen) sind ÄrztInnen, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen spezialisiert haben. Sie führen Diagnosegespräche, sind für die medizinische Abklärung zuständig und verordnen ggf. Medikamente, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sie überprüfen. Rechtsgrundlage ist das ÄrztInnengesetz.

• PsychologInnen haben das Studium der Psychologie abgeschlossen. Zur selbständigen Untersuchung psychisch erkrankter Menschen sind nur PsychologInnen berechtigt, die die Zusatzausbildung zum/r Klinischen PsychologIn abgeschlossen haben. Diese befassen sich vor allem mit der Diagnostik von Erkrankungen und der Erstellung von Befunden und Gutachten mittels psychologischer Untersuchungsverfahren. Rechtsgrundlage ist das PsychologInnengesetz.

In Krisensituationen können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

• Telefonseelsorge – T: 142 (rund um die Uhr) oder Onlineberatung unter https://onlineberatung-telefonseelsorge.at/startseite.html
• Ö3 Kummernummer – T: 116 123 (16.00-24.00)
• Rat und Hilfe bei Suizidgefahr – T: 0810 977155
• Frauen-Notruf – T: 0800 222555 (rund um die Uhr)
• Gewaltschutzzentrum St. Pölten – T: 02742 319 66
• Rat auf Draht – T: 147 (rund um die Uhr, für Kinder und Jugendliche)
• Sozialpsychiatrischer NotDienst – T: 01 31330 (24/7)
• Notfallpsychologischer Dienst – T :+43 699 188 554 00 (24/7)
• Opfernotruf – T:  0800 112 112 (24/7)

Wenn Sie einen Antrag auf Teilrefundierung der Psychotherapiekosten stellen möchten, muss ab der zweiten Therapieeinheit eine „Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung“ vorliegen (Hausarzt oder Facharzt). Es ist jedoch keine Zuweisung erforderlich!

DOWNLOAD: Formular Ärztliche Bestätigung zur Inanspruchnahme für Psychotherapie