Das Erstgespräch dient einem Kennenlernen und soll Ihnen die Gelegenheit bieten, einen Einblick in meine Arbeitsweise zu bekommen. Am Ende des Erstgespräches soll geklärt sein, ob Psychotherapie das Mittel der Wahl ist, ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen bin und welche Erwartungen an die Psychotherapie bestehen.
Für Psychotherapie kann ein Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasssen beantragt werden. Die einzelnen Krankenkassen refundieren unterschiedliche Beträge. Der Selbstbehalt beträgt für Versicherte der Gebietskrankenkassen/SVA/VAEB/KFA 62€, für BVA-Versicherte 50€, SVB-Versicherte 40€ sowie LKUF 42,30€. Für psychoonkologische Therapie kann für einkommensschwache PatientInnen ein Großteil der Therapiekosten von der ÖGPO (www.oegpo.at) übernommen werden. Verbrechungsopfer können die Übernahme der Therapiekosten beim Sozialministeriumservice beantragen. Manche Zusatzversicherungen erstatten Therapiekosten - bitte klären Sie diese Frage direkt mit Ihrem Versicherungsanbieter. Sie können Psychotherapie jedoch auch "anonym" als SelbstzahlerIn ohne Kassenzuschuss in Anspruch nehmen.
Um eine Teilrefundierung der Krankenkassen in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass Sie bis zum 2. Termin eine ärztliche Bestätigung zur Inanspruchnahme von Psychotherapie einholen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Die Therapieabstände werden an den individuellen Bedarf angepasst. Es hat sich bewährt, zu Beginn einer Psychotherapie die Termine in einem kürzeren Abstand (wöchentlich oder vierzehntägig) festzusetzen. Größere Intervalle sind oft im weiteren Verlauf einer Psychotherapie bzw. gegen Therapieende sinnvoll.
Da die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist, gelten Termine als verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich sie, sobald als möglich Bescheid zu geben, spätestens jedoch bis 48 Stunden vor dem Termin. Ich ersuche Sie im Sinne einer fairen Termin-Koordination um Verständnis, dass bei einer Absage innerhalb von 48h vor dem Termin oder bei Fernbleiben ohne Absage das Honorar unabhängig vom Grund der Verhinderung in Rechnung gestellt wird (AGB § 1168 Abs. 1 Satz 1).
Die gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht ist zentrale Grundlage der Psychotherapie. Sie bietet den geschützten Rahmen, der vertrauensvolle Gespräche möglich macht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch Angehörigen und Behörden gegenüber.
Die Integrative Therapie ist ein in Österreich seit 2005 anerkanntes Psychotherapieverfahren. Als psychotherapeutische Fachrichtung wird die Integrative Therapie an der Donau-Universität Krems gelehrt und durch Forschung permanent weiterentwickelt. Neben dem therapeutischen Gespräch wird ein Zugang etwa über Träume, Imaginationen, szenische Arbeit, kreative Medien und körpertherapeutische Arbeit angeboten. Die Basis ist eine achtsame und wertschätzende therapeutische Beziehung.
In Österreich diagnostizieren und behandeln drei Berufsgruppen psychische Erkrankungen. Es gibt Überschneidungen, aber auch Unterschiede in den Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereichen. Alle drei Berufsgruppen sind durch das jeweilige Berufsgesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung.
• FachärztInnen für Psychiatrie (PsychiaterInnen) sind ÄrztInnen, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen spezialisiert haben. Sie führen Diagnosegespräche, sind für die medizinische Abklärung zuständig und verordnen ggf. Medikamente, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sie überprüfen. Rechtsgrundlage ist das Ärztegesetz.
• PsychologInnen haben das Studium der Psychologie abgeschlossen. Sie können im Gesundheitsbereich, aber auch in anderen Berufsfeldern tätig werden, wie etwa in der (Markt-)forschung, der Wirtschaft oder im Bereich der Verkehrspsychologie. Zur selbständigen Untersuchung psychisch kranker Menschen sind nur PsychologInnen berechtigt, die die Zusatzausbildung zum/r Klinischen PsychologIn abgeschlossen haben. Diese befassen sich vor allem mit der Diagnostik von Erkrankungen und der Erstellung von Befunden und Gutachten mittels psychologischer Untersuchungsverfahren. Rechtsgrundlage ist das Psychologengesetz.
• PsychotherapeutInnen haben die Ausbildung gem. Österr. Psychotherapiegesetz absolviert und sind für psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung zuständig. Die angewandten Methoden sind von der jeweiligen Therapierichtung abhängig. „Gemeinsam ist allen Psychotherapierichtungen – im Unterschied zur ärztlichen Behandlung und klinisch-psychologischen Behandlung – die Bearbeitung von seelischen Erkrankungen unter Einbeziehung des lebensgeschichtlichen Hintergrundes der Patientin und der sie schädigenden Umwelteinflüsse. Die daraus resultierenden krankmachenden Einstellungen, Beziehungsmuster und Verhaltensweisen werden in der psychotherapeutischen Beziehung bearbeitbar gemacht und zur Veränderung gebracht.“ (zit. ÖBVP)
Rat und Hilfe bei Suizidgefahr – T: 0810 977155
NÖ Krisentelefon – T: 0800 20 20 16 (rund um die Uhr)
Frauen-Notruf – T: 0800 222555 (rund um die Uhr)
Rat auf Draht – T: 147 (rund um die Uhr, für Kinder und Jugendliche)
Telefonseelsorge – T: 142 (rund um die Uhr)
Ö3 Kummernummer – T: 116 123 (16.00-24.00)
Gewaltschutzzentrum St. Pölten – T: 02742 319 66
Suchtberatung St. Pölten – T: 0676/83 844 581
Drogenhotline – T: 0810 208877