Gibt es eine Absageregelung?

Vereinbarte Stunden, welche Ihrerseits nicht eingehalten werden können, bitte ich Sie bis spätestens 48 Werktagsstunden vor dem Termin kostenfrei abzusagen. Danke für Ihre ehestmögliche Terminabsage.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, muss ich das vereinbarte Honorar in Rechnung stellen, da ich über diese Stunde nicht mehr anderweitig verfügen kann. Ich ersuche um Ihr Verständnis.